Hinweise zum Feinstaub
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Immer wieder ist in den Medien zu lesen, dass die Feinstaubbelastung durch die Nutzung von Kaminen und Öfen zu hoch und ein Einbau von zusätzlichen Feinstaubfiltern notwendig ist. Diese Verallgemeinerung ist nicht richtig! Richtig ist, dass die von uns verbauten NEUEN Kamin- und Ofeneinsätze den gesetzlichen Vorgaben zur Höchstgrenze der Feinstaubbelastung (siehe 1.BImSchV) entsprechen und KEIN zusätzlicher Filter o.ä. eingebaut werden muss.

Grenzwerte für kleine und mittlere Feuerstätten im privaten und gewerblichen Bereich (Inbetriebnahme / Abnahme durch den Schornsteinfeger nach dem 01.01.2015):

  • Feinstaub: max. 40mg/m³ (0,04g/m³)
  • Kohlenmonoxid (CO): max. 125mg/m³ (0,125g/m³)

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema.

 

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